Das 5-Sekunden-Trick für Datenschützer
sicherlich kann er Dasjenige aber nicht für private zwecke. er darf ausschließlich mit den Informationen aus beruflichen gründen darauf zu greifen außerdem welche bearbeiten bzw nutzenIch habe es derzeit mit beide Datenschutzbeauftragen von Behörden nach tun, die beide Im begriff sein, etwas zu tun lieber den Schaden von ihrer Behörde abzuwen